Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Die Praxis für Podologie behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden damit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.
§2 Terminvereinbarungen
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis für Podologie kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande. Terminvereinbarungen können per E-Mail, Telefon oder vor Ort vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig. Bei vereinbarten Terminen sind kleine Terminverzögerungen möglich.
§3 Terminverschiebungen/ -absagen und Stornogebühren
Die Praxis für Podologie ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte:
- Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
- Sie Können per E-Mail, durch Fax oder durch Anruf erfolgen.
- Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden) einen Anrufbeantworter nutzen. Rückrufe erfolgen sobald wie möglich.
- Sollte der Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe des vereinbarten Behandlungshonorars zu zahlen.
§4 Gutscheineinlösung
Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungszahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgeld für eine Behandlung bei Nichterscheinen vom Gutschein abgezogen.
§5 Behandlungen verschiedener Mitarbeiter/ Praktikanten/ Auszubildende
Der Wechsel des Behandlers ist möglich und berechtigt den Patienten nicht, die Behandlung abzulehnen. Im Rahmen des Schulpraktikums können Behandlungen von Auszubildenden vorgenommen werden. Selbstverständlich werden diese überprüft.
§6 Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus einer Hausbesuchspauschale fällig.
§7 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen.“ Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§252 und §§611 ff BGB), die privat beglichen werden muss.
§8 Anfertigung von Hilfsmitteln
Werden zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen die Therapie entscheidet.
§9 Datenschutz
An uns übermittelte personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte dritte weitergegeben.
§10 Haftungsausschluss
Die Praxis für Podologie wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren. Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.Die Praxis für Podologie übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
§11 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie, Hürth. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Verttragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich Brühl, NRW.
(Fassung vom 29.01.2018)